Wiener Gemischter Satz DAC
startet mit Top-Jahrgang 2013
Vergangenen Sommer wurde der Wiener Gemischte Satz, einer der traditionsreichsten Weine Österreichs, in den DAC-Status erhoben und ist damit eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Jetzt kommt mit dem hervorragenden Jahrgang 2013 der erste „Wiener Gemischte Satz DAC“ auf den Markt – ein fulminanter Start.
Noch vor wenigen Jahren fristete der einstmals hochgeschätzte Wiener Gemischte Satz ein Mauerblümchendasein als einfacher Schankwein – sortenreine Weine hatten ihm eindeutig den Rang abgelaufen. Inzwischen erlebt diese Wiener Weinspezialität eine eindrucksvolle Renaissance: Mit 130 Hektar Rebfläche nimmt er ein Viertel der Wiener Weißweinfläche ein und liegt damit nur noch knapp hinter dem Grünen Veltliner auf Rang zwei der „Rebflächen-Charts“. „Der Wiener Gemischte Satz ist wieder „in“ und wird nicht nur im Lande gern getrunken, sondern erfreut sich auch auf den Exportmärkten einer rasch wachsenden Beliebtheit.“, bestätigt Landwirtschaftsstadträtin Ulli Sima anlässlich der Präsentation des neuen Jahrgangs.
Herkunft und Qualität
Mit der Schaffung einer DAC wurde der Wiener Gemischte Satz nun zu einer geschützten Herkunftsbezeichnung und unterliegt damit klaren und kontrollierten Auflagen bezüglich Herkunft, Zusammensetzung und Ausbau. „Damit ist uns ein sehr wichtiger Schritt gelungen“, erklärt Herbert Schilling, Winzer in Strebersdorf und Vorsitzender des Regionalen Weinkomitees Wien, „denn so ist die Herkunft des Wiener Gemischten Satzes auch für den Konsumenten leicht erkennbar. Außerdem gibt es eine klare Unterscheidung zu Weinen, die nicht die Kriterien des Wiener Gemischten Satzes DAC erfüllen: Diese dürfen nur als ’Gemischter Satz‘ ohne den Zusatz Wien bezeichnet und müssen als Landwein deklariert werden. Somit steht fest: Nur wo Wiener Wein draufsteht, ist staatlich geprüfter Qualitätswein aus Wien drinnen. Gegenüber den anderen DAC’s in Österreich ging man in Wien sogar noch einen Schritt weiter und legte fest, dass jeder Weingarten, auf dem ein Wiener Gemischter Satz steht, auch als Wiener-Gemischter-Satz-Weingarten im Rebflächenverzeichnis eingetragen wird.
Herbert Schilling (Vizepräsident LK Wien und Winzer), Ulli Sima (Landwirtschaftsstadträtin) und Michael Edlmoser (Winzer und Obmann Verein „Der Wiener Heurige“) / (c)PID
Typisch Wien
Der Wiener Gemischte Satz DAC schärft als Herkunftswein das Profil des Wiener Weins und stärkt das Weinbaugebiet insgesamt – mit positiven Auswirkungen auch für die Vermarktung. „Auf den ausländischen Märkten wird eine Appellation, also eine geschützte Herkunftsbezeichnung, hoch geschätzt und sehr ernst genommen“, berichtet Michael Edlmoser, der Obmann des Vereins „Der Wiener Heurige“ von seinen Erfahrungen, „und eine Weinbezeichnung in Verbindung mit ’Wien‘ ist optimal, weil man Wien auf der ganzen Welt kennt.“ Doch auch im Heurigen sieht Edlmoser mit der neuen Weinbezeichnung Vorteile. „Die Herkunft und der regionale Gedanke wird mit der DAC noch mehr betont – und wo kann man Wein unmittelbarer und regionaler trinken und erleben als in den Wiener Heurigen? Ebenso wie beim Wiener Gemischten Satz DAC müssen wir auch beim Heurigen die Qualität und den Charakter des typisch-wienerischen noch stärker hervorheben“.
Thomas Podsendik, Michael Edlmoser und Herbert Schilling präsentieren Ihre „Werke" / (c)PID Jobst
Toller Start mit 2013
Der Jahrgang 2013 ermöglicht dem Wiener Gemischten Satz DAC einen optimalen Start. Bis ins Frühjahr anhaltende Schneefälle und feucht-kühles Wetter im Mai und Juni führten zu einer späten Blüte. Auf die große Feuchtigkeit folgte dann extreme Hitze im Juli, die zu einem explosionsartigen Wachstum der Reben führte – eine frühe Lese schien bevorzustehen. Doch bereits im August begannen die Nächte kühler zu werden und durch einen relativ kühlen September konnten die Tauben optimal ausreifen und intensive Aromen bilden. Das Ergebnis sind Weine, die ziemlich exakt dem Idealbild des Wiener Gemischten Satzes entsprechen: In der klassischen Form mit frischer, saftiger Frucht und animierender Eleganz, als Lagenweine mit mineralischer Würze, reif und cremig aber durch die frische Säure gleichzeitig lebendig und trinkfreudig.
Wiener Wein wirkt
Der Wiener Weinbau ist mit einer Rebfläche von rund 660 Hektar innerhalb der Stadtgrenzen „nicht nur eine weltweite Besonderheit, sondern hat auch große Bedeutung für die Stadt“, wie Ulli Sima betont. Denn der Wiener Weinbau hat – abgesehen davon, dass Wiener Wein inzwischen auch qualitativ zur heimischen Spitze zählt – zahlreiche positive Auswirkungen. Zum einen ist er ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Direkt, mit der Wertschöpfung, die durch ihn erwirtschaftet wird und durch die Arbeitsplätze im Weinbau, indirekt aber auch als Tourismusfaktor. Denn, so Sima: „Ein Wiener Weinhauer produziert nicht nur Wein, sondern pflegt als ’Landschaftsgärtner‘ auch eine einmalige Natur- und Kulturlandschaft, die zugleich eine ’Grüne Lunge‘ für die Stadt darstellt“. Ein Naherholungsgebiet und, in Kombination mit den Heurigen, ein beliebtes Ausflugsziel für Gäste aus dem In- und Ausland.
Wiener Gemischter Satz DAC verkosten
Am 18. März 2014 wird der neue Wiener Gemischte Satz DAC erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. 30 Wiener Winzer laden in den Wappensaal des Wiener Rathauses und bieten rund 40 Wiener Gemischte Sätze sowohl in der klassischen als auch in der Lagen-Kategorie zur Verkostung an. Ein neuer Wein stellt sich vor!
Termin: Dienstag, 18.März 2014, 15–21 Uhr, Einlass bis 20 Uhr
Location: Wiener Rathaus, Wappensaalgruppe, Eingang nur über Felderstraße
Eintritt: € 14,-/€ 12,- mit Online-Gutschein
Info: www.wienerwein.at
Eintrag: 11.03.14
Wiener Gemischter Satz DAC │ Die Fakten
Die 190 Wiener Winzerinnen und Winzer haben derzeit nach Daten des Wiener Rebflächenverzeichnisses die Möglichkeit auf 130 ha Wiener Gemischten Satz DAC zu kultivieren.
Dies entspricht 25% der bepflanzen Weißweinfläche (513 ha) und 20% der gesamten Wiener Weinfläche (660 ha).
Wiener Gemischter Satz DAC │ Die Verordnung
Wein darf unter der Bezeichnung “Wiener Gemischter Satz DAC” oder “Wiener Gemischter Satz Districtus Austriae Controllatus” ohne kleinere geographische Angabe als „Wien“ in Verkehr gebracht werden, wenn er den Anforderungen für Qualitätswein sowie folgenden Anforderungen entspricht:
- Er hat aus einem Wiener Weingarten zu stammen, der den Bedingungen des Anhangs entspricht, und mit zumindest drei Rebsorten bepflanzt ist, die gemeinsam gelesen und verarbeitet werden.
- Die Trauben haben aus Weingärten zu stammen, die sich zu 100% innerhalb des Weinbaugebietes Wien befinden.
- Der größte Sortenanteil hat nicht höher als 50% zu sein, der drittgrößte Sortenanteil hat zumindest 10% zu umfassen.
- Die Weingärten müssen im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen sein.
- Er hat ein Weißwein mit Angabe des Erntejahres zu sein. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben; das Regionale Weinkomitee Wien kann diesen Wert in Jahren mit besonderen Witterungsbedingungen erhöhen. Der Wein hat der Geschmacksangabe „trocken“ zu entsprechen.
- Er darf nur in Glasflaschen an den Endverbraucher abgegeben werden, es sei denn, dass er am Ort der Verabreichung sofort genossen werden soll. Bei der Abgabe in Glasflaschen sind Nennvolumina von 1,0 l und 2,0 l sowie ein Verschluss mit Kronenkork nicht zulässig. Ausnahmegenehmigungen dazu können auf Antrag an das Regionale Weinkomitee Wien durch dieses bewilligt werden.
- Er darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz aufweisen.
- Er ist im Weinbaugebiet Wien herzustellen und abzufüllen. Eine Herstellung und Abfüllung außerhalb des Gebietes darf nur mit Genehmigung des Regionalen Weinkomitees Wien erfolgen. Eine solche Genehmigung ist jährlich einzuholen und kann insbesondere dann erteilt werden, wenn die Weingärten des Herstellers im Weinbaugebiet Wien gelegen sind und die Herstellung des Weines in einem Betrieb des Herstellers außerhalb des Gemeindegebietes erfolgt. Bei Trauben- und Weinzukauf sind auf bezughabenden Rechnungen, Lieferscheinen und Transportpapieren die Katastralgemeinde, die Grundstücknummer(n) und die Fläche(n) anzuführen.
- Wein darf unter der Bezeichnung “Wiener Gemischter Satz DAC” oder “Wiener Gemischter Satz Districtus Austriae Controllatus” mit einer kleineren geographischen Angabe als „Wien“ in Verkehr gebracht werden, wenn er den oben genannten Bedingungen entspricht. Abweichend davon ist der vorhandene Alkoholgehalt mit mindestens 12,5% vol. am Etikett anzugeben und muss der Wein nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen. Er darf nicht vor dem ersten März des auf die Ernte folgenden Jahres an den Endverbraucher abgegeben werden.
- Bei einem “Wiener Gemischtem Satz DAC” dürfen keine Marken oder Phantasiebezeichnungen und keine traditionellen Angaben gemäß § 1 der Weinbezeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 111/2011, sowie keine weiteren Verkehrsbezeichnungen verwendet werden.
Definition Wiener Weingarten
- Ein Weingarten ist eine Bewirtschaftungseinheit.
- Diese Bewirtschaftungseinheit sollte digitalisiert sein, nimmt der Betrieb nicht im ÖPUL System teil, so ist der Katasterplan heranzuziehen.
- Zusammenhängende Grundstücksnummern der Weingartenflächen stellen eine Bewirtschaftungseinheit dar, eine fremde Grundstücksnummer unterbricht die Bewirtschaftungseinheit.
- Die Weingärten müssen nicht im Eigentum stehen, abzustellen ist auf die Bewirtschaftung.
- Weingärten können in unterschiedlichen Varianten aneinandergrenzen (sowohl horizontal als auch vertikal) um eine Bewirtschaftungseinheit darzustellen, sofern sich keine fremden Grundstücknummern dazwischen befinden.
- Ausschließlich mit roten Rebsorten bepflanzte Rebzeilen, sowie Rebzeilen, die mit Rebsorten bepflanzt sind, die nicht zu den Qualitätsrebsorten zählen, unterbrechen nicht die Bewirtschaftungseinheit.
- Rotweinsorten sind nicht zu den mindestens drei vorhandenen Rebsorten zu zählen.
- Die mindestens drei vorhandenen Rebsorten haben ausschließlich Weißwein- und Qualitätsrebsorten zu sein.
- Eine Rodung innerhalb der Bewirtschaftungseinheit unterbricht diese nicht, sofern die Voraussetzungen (mindestens drei Rebsorten mit dem jeweiligen Anteil) vorliegen. Es muss jedoch eine Meldung an die zu kontrollierende Stelle erfolgen.
- Sind die zu erfüllenden Voraussetzungen nach der Rodung nicht mehr gegeben, wird die Bewirtschaftungseinheit von der zu kontrollierenden Stelle ruhend gestellt. Bei neuerlicher Erfüllung der Voraussetzungen besteht ab dem dritten Jahr der Neuauspflanzung (Ertragsfähigkeit der Neuauspflanzung) wiederum die für den “Wiener Gemischter Satz DAC” erforderliche Bewirtschaftungseinheit. Landschaftselemente wie Böschungen und Naturdenkmäler, die in der entsprechenden Bewirtschaftungseinheit liegen, und selbst bewirtschaftet werden, unterbrechen die Bewirtschaftungseinheit nicht.
Wiener Gemischter Satz DAC │ Definition Geschmacksprofil
In einer Expertengruppe, zusammengesetzt aus Winzerinnen, Sommeliers und Fachjournalisten, wurden Geschmacksprofile für beiden DAC-Varianten erstellt.
Wiener Gemischter Satz DAC
- Frische, saftige Frucht und animierende Eleganz
Wiener Gemischter Satz DAC mit kleinerer Herkunft als Wien
- Mineralische Würze, reif und cremig, individuell und charaktervoll, langlebig
Wiener Gemischter Satz DAC │ Die Vorteile
- Stärkung des Weinbaugebietes Wien – bessere Positionierung am Markt
- Gemischter Satz wurde als Leitsorte für das Weinbaugebiet Wien positioniert
- mit der DAC-Verordnung wurde eine klare Abgrenzung zu den Gemischten Sätzen in den umliegenden Bundesländern geschaffen
- Wiener Gemischter Satz DAC sichert die Unverwechselbarkeit des Produktes
- Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Trauben bis in den Weingarten (Grundstücksnummer) ist durch die Eintragung ins Wiener Rebflächenverzeichnis gegeben (österreichweite Vorreiterrolle)
- Wien schließt sich als neuntes DAC-Gebiet der österreichweiten Weinmarketingstrategie des Herkunftsmarketings an
Quelle: Wiener Landwirtschaftsbericht 2013, MA58 Rebflächenverzeichnis, LK Wien
Stand: März 2014 / Eintrag: 10.03.14
Wiener Gemischter Satz wird zur DAC
Der Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs. Durch eine konsequente Qualitätspolitik und neue Anbauregelungen, besonders forciert durch die Gruppe der WienWein Winzer, erlebte er in den vergangenen zehn Jahren eine längst verdiente Renaissance. Die Bedeutung des Wiener Gemischten Satzes als Aushängeschild des Wiener Weinbaus und der Wunsch nach einer geschützten Herkunftsbezeichnung hat das Regionale Weinkomitee Wien dazu veranlasst, den Antrag zum DAC-Status des Wiener Gemischten Satzes einzubringen. Nach Freigabe durch das Nationale Weinkomitee wurde die Verordnung vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich unterschrieben. Somit wird der Wiener Gemischte Satz ab dem Jahrgang 2013 zur neunten DAC-Herkunft in Österreich. Dadurch haben die DAC-Gebiete Österreichs zahlenmäßig erstmals die Nase vor den sieben verbleibenden Gebieten, die noch am Herkunftsprofil ihrer Weine arbeiten.
Bunt gemischt im Weingarten
Die Besonderheit des Wiener Gemischten Satzes, die Pflanzung unterschiedlichster Rebsorten nebeneinander in einem Weingarten, war in früheren Zeiten zur Ertragsabsicherung und Risikominierung gedacht. Durch die verschiedensten Rebsorten, welche zu unterschiedlichen Zeiten reifen, sollten Jahrgangsschwankungen sowohl quantitativ, als auch qualitativ gering gehalten werden. Dadurch hat sich auch eine einzigartige Aroma-Charakteristik in den Weinen entwickelt, die besonders die Herkunft des Weines widerspiegelt.
Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5% am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
Die neue Verordnung zum Wiener Gemischten Satz schreibt vor, dass zumindest drei weiße Qualitätsweinrebsorten gemeinsam in einem Wiener Weingarten angepflanzt sein müssen, welcher im Kataster des Wiener Rebflächenverzeichnisses als Wiener Gemischter Satz eingetragen ist. Der größte Sortenanteil einer Rebsorte darf nicht höher als 50% sein, der drittgrößte Anteil muss zumindest 10% umfassen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist mit höchstens 12,5% vol. am Etikett anzugeben, der Wein darf keinen stark wahrnehmbaren Holzeinsatz vorweisen und muss trocken sein. Zusätzlich kann der Wiener Gemischte Satz DAC auch mit einer Lagenbezeichnung auf den Markt kommen. Der vorhandene Alkoholgehalt ist bei Lagenweinen mit mindestens 12,5% am Etikett anzugeben, der Wein muss nicht der Geschmacksangabe „trocken“ entsprechen und darf nicht vor 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres verkauft werden.
Qualitätsweinherkunft Wien bleibt erhalten
Die DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der Herkunftsbezeichnung Weinland in Verkehr gebracht werden.
„Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war“, erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing. „Die neu geschaffene DAC für den Wiener Gemischten Satz ist eine viel strengere Qualitäts- und Herkunftsgarantie als die bisherige Regelung.“
„Mit der Wiener Gemischter Satz DAC ist uns ein Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gelungen. Die neuen Regelungen schärfen das Herkunftsprofil des Wiener Gemischten Satzes und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt Wiens im Glas wieder“, zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitee Wiens über die DAC Regelung erfreut.
Eintrag: Oktober 2013
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